Jost Reinhold Stiftung

Forderung und antragsstellung

    Sie möchten von der Jost-Reinhold-Stiftung gefördert werden?

    Bitte beachten Sie folgende Förderrichtlinien der J-R-Stiftung im Überblick

    Voraussetzungen für eine Antragstellung:

    • Anträge erbitten wir nach Möglichkeit auf elektronischem Wege

    • Die J-R-Stiftung fördert ausschließlich gemeinnützige Institutionen, keine Einzelpersonen

    • Das Projekt muss sich im Stiftungsgebiet befinden (siehe Satzung)

    • Das Projekt muss den Stiftungszielen entsprechen (siehe Satzung)

    • Eine detaillierte Beschreibung (Word-Dokument) muss dem Antragsformular beigefügt werden

    Weitere Regelungen:

    • Die Jost-Reinhold-Stiftung fördert Projekte und Vorhaben im Rahmen ihrer Satzung (siehe Satzung)

    • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    • Eine Begründung über die Entscheidung des Stiftungsrates zu den beantragten Mitteln wird nicht gegeben.

    • Eine Unterstützung wird immer nur für ein Jahr gewährt. Für mehrjährige Projekte muss deshalb jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.

    • Die beantragten Projekte sollen zeitlich begrenzt sein, einen Zukunftscharakter haben und Entwicklungen ermöglichen.

    Bitte füllen Sie folgendes Antragsformular aus

    • Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge nicht betrachtet werden

    • Die J-R-Stiftung fördert ausschließlich gemeinnützige Institutionen, keine Einzelpersonen

    In dem Fall, dass Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Formulars auftreten sollten, senden Sie bitte das Dokument an diese Adresse über diese Seite.


    Verantwortlich für die projektbearbeitung


    Angaben zum projekt


    Finanzielle angaben

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